Anmerkungen und Stellungnahme zu der Bauleitplanung und der vorgesehenen Ufergestaltung im Brückenpark Müngsten
23.9.2004
Grundsätzlich stellt die Planung in Teilbereichen aus unserer Sicht eine Verbesserung der augenblicklichen Situation dar. Insbesondere gilt dies für die Entfernung der zahlreichen Parkplatzflächen. Uns ist bewusst, dass der Brückenpark zu einem touristischen Anziehungspunkt für das Bergische Städtedreieck werden soll, und dass der Umbau zu einem „Park“ mehr Menschen als bisher in dieses dann attraktivere Gebiet bringen soll. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die unmittelbar an das FFH-Gebiet DE-4808-301 „Wupper von Leverkusen bis Solingen“ geplanten Maßnahmen in Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit mit besonderer Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt werden und dass auch nach Fertigstellung in der Summe ein Gewinn für die Natur zu verzeichnen ist. Keinesfalls darf es im FFH-Gebiet und für die dort vorkommenden geschützten Tier- und Pflanzenarten zu einer Verschlechterung kommen (Verschlechterungsverbot).
Hier haben wir einige Bedenken, die wir im folgenden erläutern möchten:
Der Gehölzstreifen am Ufer , der bisher über weite Strecken einen Sichtschutz und Ruhemöglichkeit für Vögel darstellte, wird völlig entfernt. Ob die vorgesehenen Neuanpflanzungen und die Gestaltung des Ufers wirklich die gewünschte Besucherlenkung mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Wir befürchten, dass die zahlreichen Zugangsstellen zum Ufer dazu verleiten, bei warmem Wetter doch das Bett der Wupper zu begehen. Unbedingt müssen , wie besprochen, die vorgesehenen Weiden und Erlen am Ufer als Sichtschutz und Ruheplatz in ausreichendem Maße für Vögel gepflanzt werden.
Von großer Bedeutung ist aus unserer Sicht die naturnahe Gestaltung einiger Teilbereiche der Parkanlage, z.B. können Wiesen als Feuchtwiese oder magerer Trockenrasen ausgebildet werden. Dies gilt insbesondere für die innerhalb des FFH-Gebietes gelegenen Flächen. Dies muss bereits bei der Bodengestaltung und bei den für diese Flächen verwendeten Substraten berücksichtigt werden. Bei der Pflege sollten Teilbereiche aus der regelmäßigen Mahd ausgespart werden, ähnlich wie dies in der Parkanlage Engelsberger Hof sehr erfolgreich geschieht.
Großen Wert legen wir auch auf den Erhalt der vorhandenen heimischen, standortgerechten Bäume im Bereich der geplanten Rasenschollen.
Die Bepflanzung der befestigten Ufer sollte generell mit heimischen Pflanzen der Ufer und Flussauen erfolgen. Die Tatsache, dass hier über Trockenmauervegetation nachgedacht wird, zeigt, wie künstlich und wenig standortgerecht die geplante Uferbefestigung letztlich ist. Wichtig ist hier vor allem, dass die gewählten Pflanzen keine ungünstige Wirkung auf das FFH-Gebiet haben (vgl. hierzu die Stellungnahme der Biologischen Station Mittlere Wupper!)
Während der Bauzeit ist eine sichere Abschirmung der Wupper gegen die Einwirkungen der Baumaßnahmen unbedingt zu gewährleisten. Besonderen Schutz müssen hierbei die Stellen mit Unterwasservegetation im Bereich der Schwebefähre bekommen.
Wir erwarten, dass wir als anerkannte Naturschutzverbände am wasserrechtlichen Verfahren nach §31 WHG beteiligt werden.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Sang NABU Ortsverband Solingen
Thomas Blos RBN Ortsverband Solingen
Sibylle Hauke BUND Kreisgruppe Solingen




