Stellungnahme der Solinger Naturschutzverbände NABU, BUND und RBN (für die LNU) zum Entwurf des Landschaftsplanes für die Stadt Solingen
17.3.2004
Auch zu der nun als Entwurf vorliegenden Fassung des Landschaftsplans möchten wir als Solinger Naturschutzverbände wieder Stellung nehmen und zusätzliche Anregungen und Bedenken äußern.
Zunächst möchten wir deutlich machen, dass alle unsere Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen im Vorfeld der Planung (28.3.03) und zum Vorentwurf (22.8.03) aufrecht erhalten werden, sofern sie nicht im vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind.
Insbesondere unsere Vorstellung, das Obere Ittertal als NSG auszuweisen, halten wir weiterhin für geboten. Die Aussage der Verwaltung, eine Schutzwürdigkeit zur NSG- Ausweisung sei gegenwärtig nicht ausreichend begründet, können wir nicht nachvollziehen. Die §62- Kartierungen der LÖBF und die erfolgten Nachkartierungen haben viele wertvolle Flächen in diesem Bereich festgesetzt, insbesondere die naturnahe Itter, Heidebrachen, Magerwiesen, Besenginsterheiden und alte Baumbestände, die unserer Meinung nach eine Unterschutzstellung als NSG nötig machen.
Auch unsere Forderung nach einem Gebot „ Herausnahme des Heidebades aus dem NSG Ohligser Heide“ ist für uns naturschutzfachlich begründet, stellen doch seit 1980 immer wieder Gutachten die große Störung des Gebietes, insbesondere der Wasserverhältnisse , durch das Heidebad fest. Auch sind vor 2 Jahren massive Beeinträchtigungen des Ökosystems durch defekte Anlagenteile zu verzeichnen gewesen, die den Schutzzielen dieses FFH-Gebietes sicher widersprechen.
Betonen möchten wir auch noch einmal unsere Anregung, den Bereich Schmalzgrube als ND auszuweisen statt, wie vorgesehen, als geschützten Landschaftsbestandteil.
Zusätzlich zu diesen bereits früher geäußerten Anregungen haben wir einige weitere Bedenken und Änderungsvorschläge:
Die Ausweisung zahlreicher im Vorentwurf nicht enthaltener Flächen mit temporärem Schutz (1.6 -Ausweisung) statt dauerhaftem Landschaftsschutz lehnen wir ab, dabei handelt es sich um folgende Flächen:
- Fläche neben dem Sportplatz Flockertsholz
- Fläche am Umspannwerk Halfeshof
- Fläche bei Rölscheid
- Fläche südlich der Bergerstraße
Der unter 2.3.101 geschützte Hohlweg bei Keusenhof sollte vollständig als ND ausgewiesen werden, ein Teil liegt nach dem Entwurf nur im (temporären) Geltungsbereich des LP.
Die Ausweisung des NSG Ober der Lehmkuhle sollte so erfolgen, dass ein zusammenhängendes NSG mit dem NSG Tal- und Hangbereiche der Wupper entsteht und die Gebiete nicht durch einen relativ schmalen LSG –Streifen getrennt sind.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Sang NABU Ortsverband Solingen
Thomas Blos RBN Ortsverband Solingen
Sibylle Hauke BUND Kreisgruppe Solingen




