Stellungnahme der Solinger Naturschutzverbände NABU, BUND und RBN (für LNU) zum Vorentwurf des Landschaftsplans für die Stadt Solingen

22.8.2003

Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die sorgfältige Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfes und wir haben erfreut festgestellt, dass einige der von uns im Vorfeld als NSG vorgeschlagenen Flächen in die Planung aufgenommen wurden.
Zu dem Vorentwurf haben wir weitere Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Naturschutzgebiete allgemein (2.1)

Die Naturschutzverbände begrüßen die Tatsache, dass die Fläche für Naturschutzgebiete gegenüber dem bisherigen Landschaftsplan um ein Vielfaches vergrößert werden soll.
Zu den aufgeführten Verboten und Geboten haben wir einige Ergänzungsvorschläge zu machen:
- In den NSG sollten geeignete Flächen als Naturwaldzellen ausgewiesen werden, in denen auf jede forstliche Bearbeitung verzichtet wird. Geeignet erscheinen uns z.B. Flächen im NSG Wupper (2.1.3), NSG Götsche/Krüdersheide (2.1.8) oder NSG Steinbachtal (2.1.1). (Natürlich befürworten wir auch die Ausweisung von Naturwaldzellen in geeigneten LSG-Flächen).
- Für alle Naturschutzgebiete sollte eine Extensivierung der Grünflächenbewirtschaftung vorgeschrieben werden. Dabei sollte die Zahl der GVE festgelegt werden, etwa < 1 GVE /ha bei Pferdehaltung und standortangepasste GVE bei Rinder- oder Schafhaltung. Eine Winterbeweidung durch Pferde sollte ganz ausgeschlossen werden. Die Extensivierung sollte auch auf nicht beweideten Flächen (z.B. die große Wiese am Wupperufer beim Wipperkotten) gelten.
- Sowohl in NSG als auch in LSG sollte auf Obstwiesen ein besonderer Schutz für die Obstbäume vorgeschrieben werden, vor allem, wenn die Obstwiesen (neu) beweidet werden. In letzter Zeit ist der Verlust zahlreicher alter Obsthöfe zu beklagen gewesen, weil vor allem Pferde die Bäume innerhalb kurzer Zeit schwer schädigten oder zum Absterben brachten.
- Die genaue namentliche Nennung und Ortsangabe einiger sehr seltener Pflanzen (Orchideen, Natternzunge) sollte im LP unterbleiben und durch eine allgemeinere Formulierung ersetzt werden.

NSG Tal- und Hangbereiche der Wupper mit Seitenbächen (2.1.3)

Das vorgesehene NSG sollte unserer Ansicht nach um einige wertvolle Waldflächen erweitert werden, und zwar
- um die alten Eichen-Buchen-Hangwälder im Bereich der Galapa
- um die Buchenwälder zwischen Wupper und Strohner Höhe
- um die Hangwälder westlich des NSG Oben der Lehmkuhle
Unter den Verboten sollte auch das Durchführen von Veranstaltungen auf dem Gewässer aufgeführt werden.
In den Talwiesen des jetzigen NSG Bielsteiner Kotten sollte eine Beweidung mit Pferden ausgeschlossen werden.

NSG Krüdersheide und Götsche (2.1.8)

Wir begrüßen die Ausweisung dieses NSG, sind aber der Meinung, dass entsprechend unserem Vorschlag weitere Flächen bis zur Bonner Str. dieses NSG ergänzen sollen. Insbesondere der naturnahe Abschnitt des Viehbachs mit seinen Feuchtwiesen und die Buchen-Altholzbestände in dem von uns angegebenen Bereich sind unbedingt schutzwürdig.
Auch die Aussparung des Streifens entlang der Autobahn entspricht unserer Meinung nach nicht dem naturschutzfachlich Notwendigen, da gerade hier die wertvollen Feuchtbereiche beginnen. Die nachrichtliche Mitteilung einer noch nicht linien- und planfestgestellten Straßentrasse schließt unserer Meinung nach nicht die Unterschutzstellung dieses wertvollen Geländestreifens aus.

NSG Ohligser Heide (2.1.9.)

Unter den Geboten soll unbedingt auch die Schließung und Herausnahme des Heidebades
aufgeführt werden, wie dies seit 1980 in allen Gutachten und Entwicklungskonzepten für dieses NSG gefordert wird.

Oberes Ittertal

Wie bereits in unseren Anregungen zum LP ausgeführt, sind wir nach wie vor der Meinung, dass dieser wertvolle Bereich unbedingt als NSG ausgewiesen werden sollte. Das obere Ittertal als Teil des regionalen Grünzugs Ittertal steht in seiner Schönheit, in seiner Vielfalt der natürlichen Strukturen mit Wiesengrund, dem natürlichen Bachlauf z.T. mit Steilufern , zahlreichen kleinen Bachläufen, Ginsterhängen und Halbtrockenrasen, sowie Feuchtzonen im oberen Teil dem mittleren Ittertal in nichts nach.

Landschaftsschutzgebiete

Erfreulich ist die nach wie vor großflächige Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Außenbereich. Dennoch fällt uns auf, dass es an verschiedenen Stellen „gelbe Flecken“, also Flächen ohne besondere Schutzausweisungen gibt, die nicht immer plausibel erscheinen. Im Folgenden wollen wir nur auf einige Beispiele hinweisen:
- So sollte die Fläche zwischen Vockert und Obenfürkelt als LSG ausgewiesen werden, zumal es sich teilweise um eine Obstwiese handelt.
- Die große Fläche Höhscheider Feld südlich der Börsenstraße sollte einschließlich der schmalen Verbindung zum Höhscheider Hof u.a. zur Biotopvernetzung als LSG ausgewiesen werden.
- Die Fläche Pützfeld nördlich de r Aufderhöher Str. und südlich von Steinendorf sollte als LSG ausgewiesen werden, zumal hier auch nach FNP-Entwurf eine Biotopvernetzung ausläuft.
- Die Fläche südlich von Bethanien sollte ebenfalls als LSG ausgewiesen werden.
- Auch die Fläche südl. der Hossenhauser Str. (Hossenhaus ) ist eine sinnvolle LSG-Erweiterung.

Im Anschluss an das als LSG ausgewiesene Mummenscheider Bachtal befindet sich ein temporäres LSG. Parallel zur Schloßstr. weist es eine lehmige, z.T. bewuchsfreie Böschung auf, in der sehr zahlreiche Niströhren der Wildbiene Andrena clarkella und auch ihre artspezifische Kuckucksbiene nachgewiesen werden konnten. Dieser Bereich sollte daher unbedingt dauerhaft als LSG oder als ND ausgewiesen werden.

Die Herbstzeitlosenwiese im Nacker Bachtal hat keine besondere Schutzausweisung. Es erscheint uns wünschenswert, hier zumindest ein en geschützten Landschaftsbestandteil festzusetzen, um die Seltenheit der Herbstzeitlosen herauszustellen.

Wir möchten auch nochmals auf unsere vorab gemachten Vorschläge vom 28.3.03 hinweisen, die wir, soweit sie nicht in den Vorentwurf eingearbeitet sind, natürlich aufrechterhalten.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Sang NABU Ortsverband Solingen

Thomas Blos RBN Ortsverband Solingen

Sibylle Hauke BUND Kreisgruppe Solingen

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