Mehr Rechte für Radler: Die Fahrradnovelle – Sonderrechte in Solingen?
18.5.1999
Seit dem 1. September 1997 gelten neue Verkehrsregeln. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollte den Weg für sicheres und komfortables Radfahren ebnen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Kommunen können Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radler öffnen.
- Fahrradstraßen können eingerichtet werden.
- Busspuren dürfen bei entsprechender Kennzeichnung mitbefahren werden.
- Kinder können bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
- Ab dem 01.10.98 müssen nur noch beschilderte Radwege benutzt werden.
- Radwege können mittels eines Schutzstreifens abmarkiert werden.
Die neue StVO sieht dabei folgende Standards für Radwege vor: Ein baulich angelegter Radweg muß möglichst zwei Meter, aber mindestens 1,50 Meter breit, die Oberfläche muß in Ordnung sein. Radwege und Radfahrstreifen müssen sicher und übersichtlich sein – besonders wichtig an Grundstückseinfahrten und Kreuzungen, wo die meisten Unfälle mit Radfahrern passieren. Nur für Radwege, die diese Bedingungen erfüllen, besteht die durch das blaue Schild “Radweg” angezeigte Benutzungspflicht. Alle anderen Radwege, die zu schmal oder in schlechtem Zustand sind, muß man als Radfahrer nicht mehr benutzen.
Bis zum 1. Oktober 1998 hatten die Städte und Gemeinden Zeit, diese Radwege auszubessern. Wo dies nicht der Fall ist, sind sie verpflichtet, die blauen “Radwege” abzumontieren und durch weiße “Radfahren frei”-Schilder zu ersetzen. Als Radfahrer hat man/frau dann die Wahl, ob er/sie die Fahrbahn oder den so neu beschilderten Radweg benutzt.
In Solingen wird allerdings mal wieder ein Sonderweg “gefahren”, ist doch bis zum heutigen Tage nicht ein Punkt der neuen Gesetze umgesetzt worden. Die Solinger Umwelt- und Verkehrsverbände fordern daher die Stadtverwaltung auf, endlich ihre Arbeit zu erledigen und mit der Umsetzung der in der neuen StVO gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen zu beginnen. An dieser Stelle sei auch nochmal daran erinnert, daß die Verwaltung bereits vor 3 Jahren im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr von den Umwelt- und Verkehrsverbänden Mängellisten erhalten hat, die aber bis heute noch nicht einmal ansatzweise behoben wurden. Außerdem fehlt immer noch ein Gesamt-Radwegekonzept für Solingen, das auch aus finanzieller Sicht zwingend notwendig ist, um Anspruch auf bis zu 70% Fördermittel vom Land für Radwegegestaltung zu erhalten.




